Machbarkeitsstudie «Sackzelg, Fellenberg, Langgrüt»

Die Gebäude der Siedlungen Sackzelg 1, Fellenberg 1 und Langgrüt (Albisrieden, 3./5./9. Etappe) stammen aus den Jahren 1934, 1944 bzw. 1952 und wurden letztmals vor 30 bis 54 Jahren saniert. Sie sind damit im letzten Abschnitt des Lebenszyklus eines Gebäudes angelangt. Eine Instandsetzung der Gebäude wäre weder wirtschaftlich, noch könnte die Wohnqualität wesentlich gesteigert werden. Ebenfalls zu beachten sind die erhöhten Anforderungen des Energiegesetzes 2020. Der Vorstand entschied sich deshalb für Ersatzneubauten und beauftragte 2017 das Planungsbüro arc Consulting aus Zürich, eine Machbarkeitsstudie für die Siedlungsentwicklung zu erstellen.

 

Die Ergebnisse der Studie wurden im März 2018 den Bewohnerinnen und Bewohnern vorgestellt. Diese hatten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Ihre Anliegen und Bedürfnisse festzuhalten. Anlässlich der GV 2018 wurden alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und das geplante Projekt informiert.


Anforderungen

Es soll mehr preisgünstiger Wohnraum geschaffen werden. Die GBL will eine durchmischte Bewohnerschaft. Die neuen Wohnungen sollen für Alte, Junge, für Einzelpersonen, Paare und Familien konzipiert und mit tiefem und mittlerem Einkommen erschwinglich sein. Die Wohnungen sollen über einen privaten Aussenraum verfügen und auf die verschiedenen Nutzergruppen ausgerichtet sein. Dazu gehören barrierefreie Wohnungen für ältere Menschen und auch Wohnungen mit kleinerer Wohnfläche. Ein weiteres Kriterium ist der Lärmschutz gegen die Fellenbergstrasse.


Ergebnisse Machbarkeitsstudie

Die arc Consulting hat drei verschiedene Bebauungsvorschläge mit unterschiedlicher Dichte erarbeitet. Diese Vorschläge stecken die Rahmenbedingungen ab und bilden die Grundlage für ein künftiges Bauprojekt.


Der Vorschlag «Regelbebauung» sieht viergeschossige Bauten mit einem Dachgeschoss und einer Ausnutzung von 120 % vor. Die Variante «Arealüberbauung Maximum» bietet eine Ausnutzung von 160 %. Die Gebäude bei diesem Szenario sind bis zu siebengeschossig. Die dritte Variante «Arealüberbauung verträglich» sieht vier- bis siebengeschossige Bauten mit einem zwölfgeschossigen Turm an der Kreuzung Langgrüt-/Fellenbergstrasse vor. Hier liegt die Ausnutzung bei 120 – 150 %.

 

Der Vorstand hat sich für eine leicht angepasste Variante «Arealüberbauung verträglich» ausgesprochen. Die Ausnutzung bei dieser Variante ist hoch, aber nicht übertrieben. Zudem sichert dieser Gestaltungvorschlag die Wahrung von grosszügigen Freiräumen und damit auch den Charakter des Wohnquartiers.


Weiteres Vorgehen

Im Jahr 2018 wird ein Architekturwettbewerb gestartet. Das Siegerprojekt wird im Jahr 2019 präsentiert und den Bewohnerinnen und Bewohnern anlässlich einer zweiten Mieterinformation vorgestellt. Die Generalversammlung 2020 entscheidet schliesslich über die Freigabe des ausgearbeiteten Projekts. Die Realisierung erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase ab 2021 werden die Gebiete B, C und D (Etappen 5 und 9) realisiert. In der zweiten Phase folgt das Gebiet A (Etappe 3 und 5). Der Baubeginn der zweiten Phasen ist für 2025 vorgesehen.


Angebote für Bewohnerinnen und Bewohner

Die GBL wird mit allen betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern nach einer für alle Beteiligten optimalen Lösung suchen. Sei es indem fix eine andere Wohnung aus dem Bestand der GBL angeboten wird. Sei es mit einer Wohnung im Ersatzneubau mit einem befristeten Aufenthalt in einer GBL-Liegenschaft während des Baus. Die Bewohnerinnen und Bewohner können sich mittels Anmeldeformular für interne Umsiedlung für eine Ersatzwohnung bei der GBL bewerben. Bei Wunsch nach einer Wohnung im Ersatzneubauprojekt ist der erste GV-Entscheid voraussichtlich im Jahr 2020 abzuwarten.


Weitere Informationen


Mieterinformation vom 28. März 2018

Fragen und Antworten

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