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22.05.2026

Ergebnisse Generalversammlung 2026

An der diesjährigen Generalversammlung der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Limmattal wurden den Mitgliedern gleich zwei bedeutende Geschäfte zur Abstimmung vorgelegt: eine umfassende Statutenrevision nach über 20 Jahren sowie die Erhöhung des Beitrags an den Solidaritätsfonds.

 

Statutenrevision mit drei Änderungsanträgen angenommen

Ein zentraler Punkt der Statutenrevision war die Einführung der Doppelmitgliedschaft. Präsident Dominic Haag-Walthert erläuterte einleitend die Vor- und Nachteile der Doppelmitgliedschaft gegenüber der bisher geltenden Einzelmitgliedschaft und legte die Gründe dar, welche den Vorstand zu diesem Vorschlag bewogen haben.

 

Vizepräsident Martin Koller führte anschliessend durch die einzelnen Bestimmungen der Statutenrevision und erläuterte die vorgesehenen Änderungen. Nach mehreren Wortmeldungen sowie zwei Anträgen aus dem Plenum wurde die Statutenrevision mit drei Änderungsanträgen in der Schlussabstimmung mit 263 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme deutlich angenommen.

 

Zwei Änderungsanträge stammten direkt aus der Versammlung. Sie betrafen zum einen die Streichung einer Bestimmung in Art. 7 Abs. 5 zum Anspruch auf Weiterführung des Mietvertrags bei Auflösung einer gemeinsamen Miete. Diese Regelung wurde von den Stimmberechtigten als Verschlechterung wahrgenommen. Zum anderen wurde beschlossen, den Betrag, ab welchem beim Kauf von Liegenschaften ein Beschluss der Generalversammlung erforderlich ist, auf CHF 40 Millionen zu erhöhen (Art. 27 lit. h).

 

Der dritte Änderungsantrag wurde vom Vorstand eingebracht und betraf Art. 30 Abs. 4 lit. b. Vorgesehen war eine Senkung der erforderlichen Anwesenheitsquote bei Statutenänderungen, welche den Verkauf von Grundstücken, Liegenschaften oder einzelnen Wohn- und Gewerberäumen betreffen. Ebenfalls betroffen sind Bestimmungen zum qualifizierten Mehr bei Beschlüssen der Generalversammlung, zum Vorkaufsrecht der Standortgemeinde sowie zum Liquidationsüberschuss. Ursprünglich hatte der Vorstand eine Senkung der Anwesenheitsquote auf 10 Prozent vorgeschlagen. Nach Intervention der Stadt Zürich wurde der Prozentsatz auf 15 Prozent erhöht.

 

Die Statuten werden nach öffentlicher Beurkundung der Statutenrevision, Eintrag ins Handelsregister und Genehmigung durch die Amtsstellen (Bund und Stadt Zürich) rechtskräftig.

 

Erhöhung des Beitrags an den Solidaritätsfonds

Ebenfalls genehmigt wurde die Erhöhung des Beitrags an den Solidaritätsfonds von bisher CHF 5 auf neu CHF 10 pro Monat und Wohnung. Der für Soziales zuständige Vorstandsdelegierte Benjamin Mahler skizzierte die Entwicklung des Solidaritätsfonds hin zu einer modernen Sozialberatung und stellte die heutigen Leistungen für die Bewohnerschaft sowie das Genossenschaftsleben vor. Der Antrag wurde von der Generalversammlung einstimmig angenommen.

 

Abstimmungsempfehlung zur Wohneigentums-Initiative

Grundsätzlich gibt der Vorstand keine Abstimmungsempfehlungen zu eidgenössischen oder kantonalen Vorlagen ab. Im Hinblick auf die Abstimmung vom 14. Juni 2026 zur «Wohneigentums-Initiative» machte der Vorstand jedoch eine Ausnahme. Nach Einschätzung des Vorstands hätte eine Annahme der Initiative erhebliche Auswirkungen auf die Genossenschaft: Bei der Erneuerung von Baurechten, bei Darlehen und Hypotheken und auch bei Beteiligungen, welche ebenfalls als staatliche Förderungen gelten, müssen 50% der Wohnungen verkauft werden, was Kündigungen für die Bewohnerschaft zur Folge hätte.

 

Präsident Dominic Haag-Walthert appellierte deshalb an die Anwesenden, an der Urne ein Nein zur Wohneigentums-Initiative einzulegen

 

Generalversammlung 2027

Die nächste Generalversammlung findet am Donnerstag, 27. Mai 2027, erneut im Kunsthaus Zürich statt.

 

Weitere Informationen

Präsentation GV 2026

 

 

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