16.06.2017
16.06.2017
Die GBL informiert im Juli alle Mieter/innen schriftlich über die Mietzinsanpassung und passt die Mieten per 1. Oktober an. Wir verrechnen als Genossenschaft die sogenannte Kostenmiete. Das heisst, die Mieten sind genauso hoch, wie die Schuldzinsen (inkl. Baurechte), Unterhalt, Verwaltung und Rückstellungen für den Erneuerungsfonds sowie Abschreibungen effektiv kosten. Dabei sind der Referenzzinssatz, der Gebäudeversicherungswert, die Baurechtszinsen sowie die Anlagekosten als Berechnungsbasis relevant. Bei steigenden Gebäudeversicherungswerten kann es vereinzelt trotz sinkendem Referenzzinsatz zu gleichbleibenden oder steigenden Mieten führen und damit den Teuerungsausgleich im Unterhalt wiederspiegeln.
Gemäss dem Reglement der Stadt Zürich ist die GBL verpflichtet, ihre Mieten anzupassen, sobald sich der Referenzzinssatz um 0.50%-Punkte verändert.