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02.09.2025

Überprüfung der Mietzinskalkulation aufgrund Senkung des Referenzzinssatzes

Die GBL überprüft derzeit die Mietzinskalkulation für alle Siedlungen und Bauetappen gestützt auf das Kostenmietmodell. Anlass dafür ist die per 2. September 2025 erfolgte Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes von 1.50% auf 1.25%.

 

Die Prüfung erfolgt siedlungs- bzw. bauetappenspezifisch und richtet sich nach dem städtischen Mietzinsreglement, das Mietzinsanpassungen unter anderem bei einer Veränderung des Referenzzinssatzes um mindestens 0.5 Prozentpunkte vorsieht.

 

Trotz der Senkung des Referenzzinssatzes ist derzeit jedoch nicht mit einer generellen Mietzinssenkung zu rechnen. Die durchschnittliche Unterdeckung beträgt nach wie vor rund 2.5%. Diese ist vor allem auf die in den Jahren 2023 und 2024 zu tief ausgefallenen Mietzinsanpassungen zurückzuführen. Daher wird es voraussichtlich nur in einzelnen Siedlungen zu Mietzinsanpassungen kommen.

 

Alle Mieterinnen und Mieter werden bis Ende Oktober 2025 schriftlich über die vom Vorstand genehmigte Mietzinssituation ihrer jeweiligen Siedlung informiert.

 

 

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