02.02.2026
02.02.2026
Die Statuten der GBL stammen aus dem Jahr 2005 und entsprechen in einzelnen Punkten nicht mehr den heutigen gesetzlichen und organisatorischen Anforderungen. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Statuten an die geltenden Vorgaben sowie die aktuelle Praxis der GBL anzupassen, ist eine Überarbeitung notwendig.
Der Revisionsvorschlag berücksichtigt die aktualisierten Musterstatuten des wbg (Stand Januar 2023) sowie neue gesetzliche Vorgaben. Zudem wurde der Text sprachlich vereinfacht und klarer formuliert.
Die Informationsveranstaltung zur Teilrevision der GBL-Statuten hat am Dienstag, 20. Januar 2026, in der reformierten Kirche Albisrieden stattgefunden. Der Vorstand stellte die geplante Teilrevision vor, beantwortete die Fragen der anwesenden Genossenschafterinnen und Genossenschafter und nahm deren Anliegen sowie eingereichte Anträge entgegen.
Die eingegangenen Anträge werden nun in der zuständigen Arbeitsgruppe beraten und gegebenenfalls in die weitere Ausarbeitung einbezogen. Der definitive Antrag des Vorstands mit dem finalen Wortlaut der Statutenrevision wird zusammen mit der Einladung zur Generalversammlung Ende April 2026 an alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter versendet.
Die Abstimmung über die Teilrevision erfolgt an der Generalversammlung 2026.