Interne Wohnungswechsel
Für bestehende Genossenschafterinnen und Genossenschafter sind interne Wohnungswechsel unter bestimmten Voraussetzungen möglich bzw. unabdingbar.
Bei einer Unterbelegung ist der Genossenschafter oder die Genossenschafterin verpflichtet, in eine kleinere Wohnung umzusiedeln. So können grössere Wohnungen an Familien mit Kindern vermietet werden. Andererseits kann ein Familienzuwachs den Wechsel in eine grössere Wohnung erforderlich machen. Aber auch gesundheitliche Beschwerden oder eine eingeschränkte Mobilität können einen Wohnungswechsel rechtfertigen. Hier bietet die GBL Hand und unterstützt Sie bei der Umsiedlung.
Wohnungswechsel sind mit Aufwand verbunden
Ein Wohnungswechsel ist immer mit einem Zusatzaufwand verbunden. Jeder interne Wohnungswechsel zieht einen zweiten nach sich. Sowohl personell als auch finanziell verdoppelt sich der Aufwand für die Genossenschaft.